Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Eine Geschwindigkeitsmessung kann auch ohne Messgerät durch bloßes Verfolgen und Ablesen des Tachometers erfolgen. Da die Beamten in einem solchen Fall nicht auf ein geeichtes Messgerät zurückgreifen (wie zum Beispiel Provida), sind die Voraussetzungen für eine solche Feststellung sehr hoch. Das OLG Düsseldorf hat sich mit Entscheidung vom 22. November 2013 zu den Anforderungen für die ordnungsgemäße Ermittlung der Geschwindigkeitsmessung bei Nacht ausgelassen (2 RBS 122/13).

…In der Regel bedarf es bei schlechten Sichtverhältnissen zur Nachtzeit neben der Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zusätzlich näherer Feststellungen im Urteil dazu, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch die Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeuges oder durch andere Lichtquellen ausreichend aufgehellt und damit sicher erfasst und geschätzt werden konnten und ob für die Schätzung des gleich bleibende Abstandeszum vorausfahrenden Fahrzeug ausreichende und trotz der Dunkelheit zu erkennende Orientierungspunkte vorhanden waren. Auch soweit das AG die Geschwindigkeit erneut unter Anwendung eines Toleranzwertes von 20 % berechnen sollte, wird es die Güte der Sichtverhältnisse zu berücksichtigten haben…

Mit sehr ähnlicher Argumentation hat sich bereits 2011 das OLG Hamm zu dieser Art und Weise der Geschwindigkeitsmessung geäußert. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich sehr konsequent und wird entsprechend fortgesetzt.

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