Fahrverbot nach einem qualifiziertem Rotlichtverstoß an einer Baustellenampel

Das OLG Zweibrücken (Entscheidung vom 08.03.2018 – 1 OWi 2 SS BS 107/18) hatte über die Folgen eines Rotlichtverstoß anRotlichtverstoß geblitzt einer Baustellenampel entschieden. Hier hatte ein Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug überholt, welches bereits an der roten Baustellenampel anhielt und wurde geblitzt. Aus den Gründen der Entscheidung:“…Das AG hat zwar über die Mitteilung, dass es sich um die Lichtzeichenanlage einer Baustelle gehandelt habe, keine näheren Feststellungen zu den örtlichen und in sonstiger Weise verkehrsrelevanten Umständen getroffen. Dies ist hier indes unschädlich, weil die Annahme eines Regelfalls schon aufgrund des Fahrverhaltens des Betr. gerechtfertigt ist. Auch wenn ein Wechsellicht allein dem Schutz des Gegen- oder Diagonalverkehrs dient, sind ohne weiteres Gefährdungen bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer, die auf das eigene Grünlicht vertrauen, möglich. Das Entstehen einer konkreten Gefährdungslage ist – wie auch sonst – nicht erforderlich…“

Qualifizierter Rotlichtverstoß

Für eine Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes muss festgestellt werden, dass das Rotlicht nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde missachtet wurde. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie. Ist eine solche nicht vorhanden, dann das Einfahren in den Kreuzungsbereich. Die Anforderungen zum Nachweis eines Rotlichtverstoßes insbesondere eines qualifizierten Rotlichtverstoßes sind sehr hoch. Für den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoß genügt jedenfalls nicht die gefühlsmäßige Schätzung eines Polizeibeamten. In der Regel wird in solche Situationen lediglich ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen.

Folge: Fahrverbot

Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Beschreibung   Bußgeld      Punkte    Fahrverbot
Rotlicht missachtet 90 Euro 1  
mit Gefährdung 200 Euro 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 240 Euro 2 1 Monat
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger   
als 1 Sekunde
200 Euro 2 1 Monat
mit Gefährdung 320 Euro 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 360 Euro 2 1 Monat

 

 

Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin Mitte. Tel.: 030/226357113

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Neben der juristischen Kompetenz verfügen unsere Anwälte über technisches Wissen und vor allem über eine regionale Kompetenz. Wir kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.