Fahrverbot nach einem qualifiziertem Rotlichtverstoß an einer Baustellenampel
Das OLG Zweibrücken (Entscheidung vom 08.03.2018 – 1 OWi 2 SS BS 107/18) hatte über die Folgen eines Rotlichtverstoß an einer Baustellenampel entschieden. Hier hatte ein Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug überholt, welches bereits an der roten Baustellenampel anhielt und wurde geblitzt. Aus den Gründen der Entscheidung:“…Das AG hat zwar über die Mitteilung, dass es sich um die Lichtzeichenanlage einer Baustelle gehandelt habe, keine näheren Feststellungen zu den örtlichen und in sonstiger Weise verkehrsrelevanten Umständen getroffen. Dies ist hier indes unschädlich, weil die Annahme eines Regelfalls schon aufgrund des Fahrverhaltens des Betr. gerechtfertigt ist. Auch wenn ein Wechsellicht allein dem Schutz des Gegen- oder Diagonalverkehrs dient, sind ohne weiteres Gefährdungen bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer, die auf das eigene Grünlicht vertrauen, möglich. Das Entstehen einer konkreten Gefährdungslage ist – wie auch sonst – nicht erforderlich…“
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Für eine Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes muss festgestellt werden, dass das Rotlicht nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde missachtet wurde. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie. Ist eine solche nicht vorhanden, dann das Einfahren in den Kreuzungsbereich. Die Anforderungen zum Nachweis eines Rotlichtverstoßes insbesondere eines qualifizierten Rotlichtverstoßes sind sehr hoch. Für den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoß genügt jedenfalls nicht die gefühlsmäßige Schätzung eines Polizeibeamten. In der Regel wird in solche Situationen lediglich ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen.
Folge: Fahrverbot
Auszug aus dem Bußgeldkatalog
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Rotlicht missachtet | 90 Euro | 1 | |
mit Gefährdung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
mit Sachbeschädigung | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde |
200 Euro | 2 | 1 Monat |
mit Gefährdung | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
mit Sachbeschädigung | 360 Euro | 2 | 1 Monat |
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