StVO Novelle – Was ändert sich?

Nachdem der Bundesrat der StVO-Novelle im Februar 2020 zustimmte, sollte es nur noch wenige Wochen dauern, bis diese und der neue Bußgeldkatalog 2020 in Kraft tritt. Diese Novelle ist mit weitreichenden Folgen für Autofahrer verbunden, denn die Folgen im Straßenverkehr werden deutlich verschärft. So gibt es zum Beispiel schon bald bei sehr geringen Tempoüberschreitungen ein Fahrverbot, sogar Falschparker müssen mit Punkten rechnen.

Umwandlung 2014 aus VZR wird FAER

Bußgeldkatalog 2020

2014 wurde das Verkehrszentralregister von dem Fahreignungsregister abgelöst. Mit dieser Veränderung wurde das Punktesystem komplett und der Bußgeldkatalog umgestellt. Anders als bisher im VZR wurden sodann im FAER nur die Entscheidungen über Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die Einfluss auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben. Ordnungswidrigkeiten wie z. B. das verbotene Einfahren in eine Umweltzone oder Parkverstöße wurden im FAER nicht mehr gespeichert. Daran sollte sich allerdings auch jetzt nichts ändern. Der gesamte Bußgeldkatalog wird allerdings wesentlich strenger.

Auszug aus dem voraussichtlichen Bußgeldkatalog 2020 Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts/außerorts

ÜberschreitungGeldbuße / Punkte innerortsGeldbuße / Punkte außerortsFahrverbot innerortsFahrverbot außerorts
bis 10 km/h30 €20 €
11-15 km/h50 €40 €
16-20 km/h70 €/1 Punkt60 €/1 Punkt
21-25 km/h80 €/1 Punkt70 €/1 Punkt1 Monat
26-30 km/h100 €/1 Punkt80 €/1 Punkt1 Monat1 Monat
31-40 km/h160 €/2 Punkte120 €/1 Punkt1 Monat1 Monat
41-50 km/h200 €/2 Punkte160 €/2 Punkte1 Monat1 Monat
51-60 km/h280 €/2 Punkte240 €/2 Punkte2 Monate1 Monat

Die Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße im Bußgeldkatalog werden damit deutlich verschärft. Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es so künftig innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h. Überdies soll es inner- wie außerorts bereits ab 16 km/h zu viel einen Punkt in Flensburg geben.

Häufiger Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung

Fahrverbot StVO Novelle

Die neue Regelung im Bußgeldkatalog 2020 wird folglich zu wesentlich mehr Fahrverboten führen. Gerade in Großstädten wie Berlin, Hamburg, München u.a werden seit geraumer Zeit viele Straßen auf 30 km/h beschränkt. Wird das 30 er Schild übersehen und hält sich der Kraftfahrer ansonsten an die innerörtlich erlaubten 50 km/h, droht bereits ein Punkt. Bei einer Geschwindigkeit von 51 km/h innerorts dann sogar gleich ein Fahrverbot. Aus unserer alltäglichen Praxis stellen wir fest, dass insbesondere in Berlin die meisten Verstöße zwischen 21 und 30 km/h liegen. Was bislang lediglich ein Punkt zur Folge hatte, wird plötzlich ein Fahrverbots-Fall.

Die StVO Novelle wird aber auch zu mehr Fahrerlaubnisentziehungen führen. Da es sodann bereits ab einer Überschreitung von bereits 16 km/h einen Punkt gibt, sollte das Punktekonto von maximal 8 Punkten bei dem ein oder anderen recht schnell gefüllt sein.

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Neben der juristischen Kompetenz verfügen unsere Anwälte über technisches Wissen und vor allem über eine regionale Kompetenz. Ferner kennen wir durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörde Gransee sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

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