Lohnt ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Punkte und Fahrverbot?

Zur Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe, reichen Sie den an Sie adressierten Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid ein. Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt. Lassen Sie den Vorwurf daher immer prüfen. Nach Einreichung der notwendigen Unterlagen überprüfen unsere Verkehrsrechtsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Anschließend erhalten Sie eine juristische Einschätzung und entscheiden sodann gemeinsam mit uns über das weitere Vorgehen. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Unsere Rechtsanwälte im Verkehrsrecht decken die Fehler auf.

Für unsere Mandanten bedeutet dies oft:

  • kein Fahrverbot
  • kein Bußgeld
  • keine Punkte im Fahreignungsregister

Beachten Sie: Die Frist für einen Einspruch beträgt nur zwei Wochen.
Die erste Einschätzung ist bei uns vollkommen kostenlos und unverbindlich.


Formular ausfüllen und Vorwurf überprüfen lassen

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Hierbei handelt es sich um keine Pflichtangabe, kann jedoch zur Bewertung des Rechtslage helfen.

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Warum die Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner?

  • Wir arbeiten regional und sind fast ausschließlich in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg tätig
  • Wir kennen fast alle Messstellen in Berlin und Brandenburg 
  • Wir kennen fast alle Messbeamten in Berlin und Brandenburg 
  • Wir kennen fast alle Bußgeldrichter und Bußgeldrichterinnen in Berlin und Brandenburg 
  • Wir arbeiten  mit regionalen Gutachtern zusammen
  • Wir haben bereits tausende Verfahren in Berlin und Brandenburg und auch bundesweit geführt
  • Wir setzen keine Software zur Ermittlung der Erfolgsaussichten ein, sondern setzen auf jahrelange Berufserfahrung und Fortbildung unserer Rechtsanwälte

Geblitzt – Fahrverbot:

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Sie gehen kein Risiko ein. Mit Absenden des Formulars entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Hierdurch entstehen keine Kosten. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee Brandenburg erhalten haben, erhalten Sie einen Online Zugang von der Behörde. Anhand der dort abgelegten Daten kann eine erste Vorprüfung vorgenommen werden. Ihre Daten behandeln wir vertraulich. Lesen Sie hierzu die Datenschutzerklärung – Verwenden Sie das Formular oder die Anfrage einfach an: brunow@streich-partner.de oder per Telefon 030/226357113