FAHREIGNUNGSREGISTER

Bundesrat stoppt Punktereform

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Die eigentlich sicher geglaubte Punktereform wurde in der letzten Sitzung des Bundesrates gestoppt und einem Vermittlungsausschuss übergeben. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die bisher punktebewehrten Tatbestände beibehalten werden. Zwischenzeitlich sollten diverse Verstöße, die nicht unmittelbar mit der Verkehrssicherheit in Verbindung stehen (z.B. keine Umweltplakette), nicht mehr mit Punkten bestraft werden.

Der Bundesrat möchte zudem, dass es nur noch zu Eintragung von einem und maximal 2 Punkten, da – so nach Ansicht des Bundesrates – ein 3-Punkte-System wirkungslos bliebe, weil die mit drei Punkten bewerteten Straftaten ohnehin zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Die Länder lehnen überdies den wiedereingeführten Punkterabatt durch freiwilliger Teilnahme an Fahreignungsseminaren ab, aber auch die Pflichtseminare ab 6 Punkte ohne Rabat lehnen die Länder ab.

Das Fahreignungsregister soll jedoch nach wie vor ab 2014 in Kraft treten. Wie dieses nun genau aussehen wird, lässt sich zur Zeit nur erahnen.

Sofern Betroffene ein gut gefülltes Punktekonto haben, sollte noch in diesem Jahr ein freiwilliges Seminar zur Tilgung von bis zu vier Punkten besucht werden. Diese werden von den meisten Fahrschulen angeboten.

Die endgültige Fassung des neuen Fahreignungsregister lesen Sie hier in Kürze.