Fahrverbot? Wer darf den Führerschein entgegennehmen?

Droht ein Fahrverbot sollte generell Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden, um die MessungFahrverbot überprüfen zu lassen. Sollte es dennoch zu einem Fahrverbot kommen, stellt sich die Frage, wann dies angetreten wird und wo der Führerschein abzugeben ist. Mit der Rechtskraft der behördlichen Entscheidung oder aber des Urteils ist das Fahrverbot in der Regel wirksam. Eine Ausnahme gibt es für Fälle, in denen ein Fahrverbot erstmalig angeordnet wurde. Hier wird eine Vier-Monatsfrist zur Abgabe eingeräumt. Aufgrund dessen kann ein Fahrverbot durchaus einige Monate nach hinten verschoben werden.

Mit Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung beginnt das Fahrverbot. Mit der Frage, wo der Führerschein abgegeben werden muss, beschäftigte sich das Amtsgericht Parchim und entschied am 18. Dezember 2012, dass der Beginn der Vollstreckung des Fahrverbots nicht zwingend erfordert, dass der Führerschein bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde eingereicht wird. Nach § 25 Abs. 2 S.2 StVG werden die von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheine für die Dauer des Fahrverbotes amtlich verwahrt.

Diese Vorschrift enthält keine Regelung darüber, dass die amtliche Verwahrung nur der Vollstreckungsbehörde stattfinden kann. Aus Sicht des Gerichts sprechen vielmehr Praktikabilitätserwägungen dafür, die Abgabe des Führerscheins bei jeder das Führerscheindokument entgegennehmenden Ordnungsbehörde als Abgabe in amtliche Verwahrung im Sinne dieser Vorschrift anzuerkennen…

Danach kann der Führerschein bei jeder örtlichen Polizeidienststelle abgegeben werden. Erfahrungsgemäß weigern sich jedoch die meisten Polizeidienststellen den Führerschein anzunehmen. Aus diesem Grund sollte vor Abgabe – ggf. telefonisch – geklärt werden, ob die örtliche Polizeidienststelle zu einer Entgegennahme bereit ist. Andernfalls ist der Führerschein nach einem gerichtlichen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft und im behördlichen Verfahren bei der Bußgeldbehörde abzugeben. Wird der Führerschein per Post an die Behörden versandt, sollte dies mit Einschreiben-Rückschein erfolgen, um die Zustellung sicherzustellen. Der Führerschein wird in der Regel eine knappe Woche vor Ablauf der Fahrverbotsdauer wieder zurückgeschickt.

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