Kürzung der Versicherungsleistung nach Alkoholkonsum

Kürzung der Versicherungsleistung des Vollkaskoversicherers aufgrund eines durch Alkoholkonsums grob fahrlässig herbeigeführten Unfalls Grundsätzlich sollte nach Alkoholkonsum kein Fahrzeug geführt werden. Zwar gibt es hierzulande – zumindest für Kraftfahrer außerhalb der Probezeit – kein absolutes Alkoholverbot, allerdings droht ab 0,3

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