Geblitzt in Berlin oder Brandenburg – Rechtsanwälte Berlin Brandenburg

Das Land Brandenburg hat bundesweit eine sehr hohe Blitzerdichte. Geblitzt in Brandenburg soll geblitztselbstverständlich zur Herstellung der Sicherheit im Straßenverkehr. Insbesondere an Unfallschwerpunkten und vor Schulen sollen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Nicht geblitzt werden darf dagegen aus rein fiskalischen Gründen. Im Landeshaushalt sind jedoch Bußgelder eine feste Einnahmequelle. Die Messgeräte haben jährliche Messminuten zu erbringen. Das bedeutet, dass ein mobiler Blitzer über einen vorgegebenen Zeitraum zu nutzen ist. Es gibt klare Regeln, wo Messungen erlaubt sind. So sind nach landesrechtlichen Polizeirichtlinien bestimmte Abstände zwischen Verkehrszeichen und Blitzer einzuhalten. Im Land Brandenburg so zum Beispiel mindestens 150 Meter. Stationäre Blitzer dürfen auf Autobahnen nur an Unfallschwerpunkten in Betrieb genommen werden.

Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee und dem Polizeipräsidenten in Berlin

Buß­geldbescheide wegen zu schnellen Fahrens können richtig ins Geld gehen und Auflagen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote zur Folge haben. Haben Sie Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee oder vom Polizeipräsidenten Berlin erhalten, stellt sich die Frage, wie weiter vorgegangen werden soll. Es gibt rechtliche Verteidigungs­möglichkeiten gegen den Bußgeldbescheid. Ob ein Einspruch gegen den Bescheid Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich mit einem Rechtsanwalt für Verkehrs­recht klären.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Wurden Sie geblitzt und ist ein Bußgeldbescheid ergangen? Dann kann der Betroffene innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ab Verstöße, die den Eintrag von Punkten zu Folge haben, ist ein Vorgehen sinnvoll. Sofern es um höhere Geldbuße oder gar um ein Fahrverbot geht, sollte der Gang zum Rechtsanwalt für Verkehrs­recht unbedingt erfolgen. Je nach Schwere des vor­geworfenen Verstoßes empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht noch vor Erlass des Bußgeldbescheids. Die Bußgeldbehörde muss dem Betroffenen vor Erlass des Bußgeldbescheides das Recht zur Stellungnahme einräumen (Anhörungsverfahren). In diesem Fall hat jeder Betroffene das Recht zu schweigen. Machen Sie hiervon unbedingt Gebrauch bis eine anwaltliche Vertretung besteht. Weitere Informationen zum Verfahren.

Verteidigungsansätze: Messmethode, Messort, Beschilderung und Identität des Fahrers

Erster Verteidigungspunkt gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens ist die technische Messung des Blitzers. Ferner die zu klärende Frage, wer überhaupt das Fahrzeug zum Tat­zeitpunkt gefahren hat. In der Regel wird nach einem „Blitzer“ lediglich der Halter des Fahrzeugs angeschrieben – der ja aber nicht unbedingt der Fahrzeugführer sein muss.

Auch kann es je nach Blitzer durchaus zu Fehlern bei der Messung gekommen sein. Auch die Beschilderung ist ein Schwerpunkt der Verteidigung. Nicht selten kommt es vor, dass Verkehrszeichen schlecht sichtbar sind oder gar nicht aufgestellt sind. Hier wird anhand von Beschilderungsplänen und ggf. Ortsbesichtigungen überprüft, ob die Beschilderung korrekt war. Der Rechtsanwalt für Verkehrs­recht hat für all dies ein geschultes Auge und kann darauf die Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens aufbauen.

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht!

Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Neben der juristischen Kompetenz, die wohl bei jedem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vorausgesetzt werden darf, verfügen unsere Anwälte über technisches Wissen und vor allem über eine regionale Kompetenz. Wir kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg.

Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

 

Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

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