Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er aufgrund von Alkoholeinfluss (Trunkenheitsfahrt) oder anderer berauschender Mittel (psychoaktiver Substanzen) dazu nicht in der Lage ist, kann sich nach § 316 StGB (Trunkenheitsfahrt) strafbar machen. Wird bei einer Trunkenheitsfahrt Leib
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