Blitzer: Geblitzt mit…

Eine Abstands- oder Geschwindigkeitsmessung kann mit verschiedenen Geräten durchgeführt werden. Für den Betroffenen kann dies entscheidend sein, da die verschiedenen Geräte unterschiedliche Funktionen und sogar Fehlerquellen aufweisen, die dazu führen können, dass das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt wird. Geblitzt wird unter anderem mit:

Geblitzt mit dem Blitzer Einseitensensor ES 3.0

Gerätefunktion

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren (siehe Abbildung), die mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt überwachen. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft.

Überschreitet ein PKW den im Voraus bestimmten Geschwindigkeitswert, wird vom Messgerät aus ein Signal an eine vom Messgerät räumlich getrennte

Geblitzt

Foto: News5 / Grundmann / Fotolia.com

Einrichtung gesendet. Es erfolgt sodann eine digitale Fotoauslösung, wenn sich das Fahrzeug drei Meter hinter dem mittleren Sensor, der als Messlinie fungiert, befindet; es wird in diesem Moment geblitzt. Die Stelle bzw. Linie, an der das gemessene Fahrzeug abgebildet wird, wird als sog. Fotolinie bezeichnet. Gemäß der Gebrauchsanweisung des Herstellers müssen vor Beginn der Messungen Testfotos angefertigt werden, auf denen die Fotolinie dokumentiert wird. Für die richtige Dokumentation der Fotolinie muss diese visualisiert werden. Dies erfolgt beispielsweise durch eine Farblinie, Reflexfolie, einen Kreidestrich oder in häufigen Fällen durch einen Leitkegel.

Die für die Messung zuständigen Polizeibeamten müssen den Abstand zwischen Sensorkopf und Fahrbahnrand sowie die Fahrspurbreite protokollieren. Zudem ist eine aktuelle Softwareversion des Gerätes zu verwenden. Durch entsprechende Dokumente ist zudem zu belegen, dass das Gerät geeicht ist und die zuständigen Polizeibeamten in der Bedienung des Geräts geschult sind.

Schließlich sind die Messdaten und Beweisfotos mit einer bestimmten Signierung und Verschlüsselung zu speichern. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass die Messfotos von einer bestimmten Messanlage stammen und nicht nachträglich verändert oder manipuliert worden sind.

Geblitzt wird mit diesem Gerät häufig auf Autobahnen. In Brandenburg wird dieser Blitzer sehr häufig wie auch der Blitzer PoliScan Speed verwendet.

Fehlerquellen

  • Wird die Kameraposition während der Messzeit verändert, müssen die messenden Polizeibeamten auch die Fotolinie erneut dokumentieren. Erfolgt dies nicht, ist auch die Plausibilität der Geschwindigkeitsmessung nicht mehr gewährleistet. Hier müssen die Angaben im Messprotokoll mit denen auf dem Dokumentarfoto verglichen werden (siehe Abbildung 2)
    Blitzer

    Fehlerhafter Seitenabstand

  • Häufige Fehler ergeben sich auch beim Verwenden des Leitkegels, wenn dieser überhaupt nicht oder fehlerhaft zum Gerät aufgestellt wird. In einem solchen Fall sind die Beweisfotos nicht länger aussagekräftig, da die Abbildeposition des Fahrzeugs verfälscht sein  und der festgestellte Messwert nicht mehr sicher dem aufgenommenen Fahrzeug zugeordnet werden kann. Auch hier sind die Angaben im Messprotokoll mit denen auf dem Dokumentarfoto zu vergleichen. Das Gleiche gilt für die Überprüfung des Seitenabstandes Geräts zum Fahrbahnrand.
  • Neben den Eichscheinen sind auch die Schulungsnachweise der Polizeibeamten für das spezifisch bei der Messung verwendete Gerät ist genau zu überprüfen.

Der Blitzer ES3.0 der Firma eso wird sehr oft auf Autobahnen eingesetzt. Da die Messungen nicht vollständig nachprüfbar sind, weil der Hersteller auch hier die Herausgabe der Messwertbildung an Sachverständige verweigert, wird von Sachverständigen in der Regel eine reine Plausibilitätsprüfung durchgeführt. Wesentliche Kriterien sind hier vor allem der Seitenabstand (siehe Bild oben) sowie die Darstellung der Fotolinie. Wird festgestellt, dass sich beispielsweise ein Fahrzeug deutlich (außerhalb der Herstellertoleranz) vor der Fotolinie befindet, so ist die Messung bereits zweifelhaft, obschon die Messwertbildung durchaus richtig sein könnte. Da gar nicht so wenige Blitzer unauffällig sind, lohnt in der Regel eine Überprüfung der Messung.

Messstellen mit es 3.0...

Geblitzt mit Blitzer Poliscan Speed

Gerätefunktion

 

Brandenburg PoliScan

Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Der Messkopf des Blitzer (LIDAR) erfasst Fahrzeuge in Entfernungen zwischen 10 m und 75 m, indem er Lichtimpulse in gebündelten Strahlen aussendet, die in einem Winkel von ca. 45° auf die zu messenden Fahrzeuge treffen. Der Laserstrahl reflektiert vom Fahrzeugobjekt zurück zum Gerät. Die dafür benötigte Signallaufzeit dient mit der zurückgelegten Distanz als Grundlage zur Bestimmung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Das Messgerät kann sowohl stationär als auch mobil eingesetzt werden und kann mehrere Fahrspuren sowie beide Fahrtrichtungen überwachen. Zudem kann das Messgerät Fahrzeuge abmessen und somit PKW und LKW nach ihrer Größe klassifizieren. Dafür ist das Gerät so nah wie möglich zur Fahrbahn auszurichten.

Wird die zulässige, vorab eingestellte Grenzgeschwindigkeit überschritten, wird das jeweilige Fahrzeug durch eine der beiden digitalen Kameras geblitzt. Dieser Blitzer ist in der Lage, die Fotoauslösung so lange zu verzögern, bis sich das Fahrzeug in einem optimalen Abstand zur Kamera befindet, um eine größtmögliche Erkennbarkeit zu gewährleisten. Zudem kann eine Kamera in einer Sekunde maximal 8 Bilder dokumentieren.

Um die Dokumentarfotos zuzuordnen, blendet das Gerät in das Foto einen vertikalen, rechteckigen Rahmen ein, dessen Lage bestimmte Kriterien erfüllen muss. Die zusammengetragenen Daten werden digital gespeichert und verschlüsselt. Diese Daten können demgemäß nur mit einem zugelassenen Bildbetrachtungsprogramm namens PoliScan Speed Tuff Viewer geöffnet werden.

Geblitzt wird mit diesem Gerät vor allem auf Autobahnen. In Brandenburg wird Poliscan Speed vor allem nördlich von Berlin eingesetzt.

Fehlerquellen

  • teilweise ist auf den Dokumentarfotos ein verschobener Auswerterahmen zu erkennen, der von der Front des aufgenommenen Fahrzeugs abweicht. In solchen Fällen ist der Messwert nicht mehr zweifelsfrei dem bestimmten Fahrzeug zuzuordnen
  • die verzögerte Kameraauslösung kann dazu führen, dass Geschwindigkeitswerte einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden
  • Neben den Eichscheinen sind auch die Schulungsnachweise der Polizeibeamten für das spezifisch bei der Messung verwendete Gerät ist genau zu überprüfen
  • Der zugelassene Messbereich oder Erfassungsbereich wurde nicht eingehalten

Das Messgerät ist nicht zuletzt durch die Urteile des AG Aachen und AG Herford und aus dem Jahr 2016 des AG Mannheim umstritten. Unabhängig davon, dass vorgenannte Gerichte und die beauftragten Gutachter das Messgerät als „Blackbox“ bezeichnen und die Ermittlung des Geschwindigkeitswertes vom Hersteller nicht preisgegeben wird, haben verschiedene Fahrversuche gezeigt, dass eine eindeutige und zweifelsfreie Messwertzuordnung – ganz besonders bei dicht nebeneinander fahrenden Fahrzügen stark anzuzweifeln ist. Eine exakt durchführbare Plausibilitätsprüfung ist ab der Softwareversion 3.2.4 im Nachhinein möglich.

PoliScan Speed: vor allem auf der A10

Geschwindigkeitsmessung mit ProVida 2000

Gerätefunktion

Die Abkürzung „ProVida“ steht für Proof-Video-Data-System. Das Messgerät ProVida 2000 ist ein eichpflichtiges, mobiles Verkehrsüberwachungssystem, welches in Einsatzfahrzeugen der Polizei montiert wird, um Verkehrsverstöße mittels einer Videodokumentation beweissicher festzuhalten. Insofern wird beim Einsatz dieses Gerät nicht „geblitzt“.

Das Messsystem ProVida ist verschiedenartig einsetzbar. So können Messungen aus einem stehenden Fahrzeug heraus oder durch Nach- bzw. Vorwegfahren des zu messenden Fahrzeugs erfolgen. Darüber hinaus ist das Gerät für die Aufdeckung weiterer Verkehrsverstöße geeignet, beispielsweise zur Überwachung von Lichtzeichenanlagen oder Abstandsmessungen.

Die Geschwindigkeitsbestimmung des zu messenden Fahrzeugs erfolgt nach dem Prinzip der Wegstrecken-Zeit-Berechnung. Die Besonderheit von ProVida 2000 liegt darin, dass zunächst die Geschwindigkeit des polizeilichen Einsatzfahrzeuges gemessen wird, die benötigt, um dem zu messendem Fahrzeug hinterherzufahren. Für die Bestimmung der zurückgelegten Wegstrecke wird bei jeder Radumdrehung des Einsatzfahrzeuges ein elektronischer Impuls an das Messgerät gesendet, welches den Wert in km/h umrechnet. Die Messwerte werden dann zusammen mit den Aufnahmen der Videokamera auf dem Monitor des ProVida-Messgeräts angezeigt.

Der Messfilmabschnitt wird später digitalisiert und daraufhin ausgewertet werden. Die endgültige Geschwindigkeitsbestimmung des aufgenommenen Fahrzeugs wird dann durch die sogenannte ViDistA-Auswerteeinheit vorgenommen. Unter Berücksichtigung des Abstandes der beiden Fahrzeuge (VDM: Videodistanzmeter) und der Fahrzeughöhe des aufgenommenen Fahrzeugs wird auf die Abstandsveränderung zwischen den beiden Fahrzeugen geschlossen. Anhand dieses Werts kann die konkrete Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt werden. Die Höhe des aufgenommenen Fahrzeugs wird entweder manuell vorgegeben oder aus einer Datenbank übernommen. Anzumerken ist noch, dass dem Betroffenen eine Messtoleranz von 3 % eingeräumt wird.

Fehlerquellen

  • Bei der Bestimmung der Fahrzeughöhe können Fehlangaben auftreten, in deren Folge die Geschwindigkeitsberechnung vollständig fehlerhaft wird.
  • Bei Überprüfung des Beweisvideos ist durch eine mögliche Fehldokumentation die Funktionsweise des Geräts zu überprüfen. Zudem ist die Vollständigkeit des Beweisvideos zu überprüfen. Häufig kann es nämlich dazu kommen, dass bestimmte Videosequenzen ausgeschnitten werden. Ob dies der Fall ist, erkennt man an der fortlaufenden Frame-Zahl, die die Anzahl der Videovollbilder anzeigt. Es muss gewährleistet sein, dass die Kamera erst bei Einsatzbeginn eingeschaltet wird und dann ununterbrochen aufzeichnet.
  • Neben den Eichscheinen sind auch die Schulungsnachweise der Polizeibeamten für das spezifisch bei der Messung verwendete Gerät ist genau zu überprüfen.
  • Laut eines Urteils des OLG Hamm vom Juni 2011 ist bei einem Reifenwechsel von Winter- zu Sommerreifen eine Neueichung vorzunehmen.

Geblitzt mit Riegl FG 21-P

Gerätefunktion

Riegl FG 21-P ist ein Laser-Impuls-Laufzeitmessgerät, welches auf dem Wegstrecken-Zeit-Prinzip beruht. Der Einsatzbereich des Messgerätes erstreckt sichpolizist bei geschwindigkeitsmessung Riegl poliscan über eine Reichweite von 30- 1000 m. Riegl FG 21-P kann auf einem Stativ oder von Hand aus betrieben werden. Die Messung erfolgt mit Hilfe eines geräteinternen elektronischen Impulsgebers, der durch einen Halbleiterlaser mehrere gebündelte Infrarot- Lichtimpulse durch einen schmalen Öffnungswinkel auf ein Objekt richtet. In jener kreisförmigen Zielerfassungsmarke darf sich während des gesamten Messvorgangs nur das zu messende Fahrzeug befinden. Nach Anvisierung eines Objektes wird ein Empfangssignal ausgesendet. Nunmehr wird der zeitliche Abstand zwischen Sende- und Empfangsimpuls als Maß zur Bestimmung der Entfernung des Objektes verwendet. Durch die Änderung der Entfernung zum Objekt kann ein in das Messgerät integrierter Computer die Geschwindigkeit schlussendlich messen. Das Messergebnis wird dann digital angezeigt. Anzumerken ist, dass bei diesem Messverfahren kein Foto gemacht wird.

Vor Beginn der Messung müssen jedoch obligatorisch einige Tests zur Funktionsüberprüfung des Geräts durchgeführt werden. Die verschiedenen Tests erstrecken sich über einen Selbst- und Displaytest sowie einen Test der Visiereinrichtung, bei dem das Gerät auf ein unbewegliches Ziel in genau bestimmter Entfernung gerichtet werden muss. Dem schließt sich der Null-Test an, bei dem das Gerät eine Geschwindigkeit von 0 km/h anzeigen muss.

Von Bedeutung ist schließlich noch die Dokumentation des Messergebnisses. Wie oben schon angedeutet, wird die Geschwindigkeitsmessung nicht mittels eines Fotos, sondern durch die Messbeamten protokolliert. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen gilt hier das „4-Augen Prinzip“. Es besagt, dass sowohl der geschulte Messbeamte als auch der Protokollführer die angezeigte Geschwindigkeit jeweils ablesen und in das Protokoll eintragen. Die eingetragenen Werte werden dann gegenseitig kontrolliert.

Fehlerquellen

  • Die verschiedenen Testverfahren vor der Messung sind nach ihrer erfolgreichen Durchführung im Messprotokoll zu dokumentieren. Dies sollte also durch Einsichtnahme in das Messprotokoll überprüft werden.
  • Ebenso ist bei Überprüfung des Messprotokolls zu beachten, dass das „Vier-Augen-Prinzip“ von den Messbeamten eingehalten wurde.
  • Neben den Eichscheinen sind auch die Schulungsnachweise der Polizeibeamten für das spezifisch bei der Messung verwendete Gerät genau zu überprüfen. Falls es zu einer Verhandlung kommt, können die Messbeamten über das Messverfahren auch befragt werden.
  • Bei der Anvisierung des zu messenden Fahrzeugs kann es zu Fehlern bzw. Ungenauigkeiten kommen, etwa wenn ein anderes Fahrzeug mitanvisiert wird oder der Laserstrahl „abrutscht“. Dies kann wegen der Strahlenverteilung besonders auf größeren Entfernungen relevant sein. Sollten Sie als Betroffener die Möglichkeit erhalten, die vom Gerät ausgewiesene Messung selbst anzuschauen, sollten die Werte vom Gerät und im Messprotokoll unbedingt überprüft werden.

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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

Messgeräte – Blitzer 16. Mai 2012