Wenn geblitzt wird, dann hat alles seine Richtigkeit?

Die Zentrale Bußgeldstelle Gransee des Land Brandenburg wie auch eigentlich jede andere Bußgeldstelle bundesweit vertritt bei dem Messgerät es3.0 die Auffassung, dass bei amtlicher Messung mit angeschlossener  Fotoeinrichtung allein die Existenz eines Fotos der Beweis dafür ist, dass ein gültiger Geschwindigkeitswert vorgelegen hat. An der Richtigkeit der berechneten Geschwindigkeitswerte eines gültig geeichten Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES 3.0  geht die Verwaltungsbehörde selbst keinerlei Zweifel, da die Messsystematik des Gerätes durch Sachverständige der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft wurde.

Hierbei handelt es sich um ein oft verwendetes Zitat der Bußgeldstelle. Im Ergebnis bedeutet dies, sofern geblitzt wird und das Fahrzeug im Bild ist, ist alles richtig. Demnach dürften Messfehler schlichtweg ausgeschlossen sein, denn diese von der Behörde aufgestellte Mindestvoraussetzung (Fahrzeug befindet sich im Bild) dürfte bei 100 % der Messungen vorliegen; andernfalls wird wohl niemandem der konkreten Vorwurf gemacht werden.

Offensichtliche Messfehler belegen das Gegenteil

Dass es jedoch nicht ganz so einfach ist, belegt eine Vielzahl von Messungen, die – trotz Existenz eines Fotos – fehlerhaft sind. Beispielhaft wird folgende Messung eines Mandanten auf der BAB 2 bei der Messstelle km 5,3 in Fahrtrichtung Berlin dargestellt.

Geblitzt

Der Mandant wurde hier mit 147 km/h bei erlaubten 120 km/h geblitzt. Aber war der Mandant hier wirklich zu schnell? Nach einer Überprüfung der Messung konnte die Ansicht der Bußgeldbehörde, dass alleine die Existenz eines Messfotos einen gültigen Geschwindigkeitsmesswert bedeutet, nicht bestätigt werden. Nach Auswertung des Messfotos wurde eine Vielzahl an Fehlern festgestellt. Der Messwert konnte hier schon gar nicht vom Fahrzeug stammen. Das Fahrzeug befand sich über 3 Meter vor der Fotolinie, so dass das Fahrzeug den Messsensor und damit den Messbereich noch gar nicht erreicht hatte. Ferner wurde festgestellt, dass sich das Fahrzeug in einem nicht plausiblen Seitenabstand zum Messsensor befand. Der ermittelte Seitenabstand war viel zu groß. Aber was oder wer hat dann wohl die Messung mit diesem Messwert ausgelöst? Hier waren die Fehler offensichtlich und konnten von uns nach Bewertung der Messfotos aufgedeckt werden. Ein erhöhter Prüfungs- und schließlich Argumentationsaufwand wird von unseren Verkehrsanwälten entsprechend bei „verdeckten“ Fehlern betrieben. Vorliegende Messungen zeigen jedoch, dass es sich lohnt, kritisch zu sein, auch wenn man mit amtlichen Messgeräten geblitzt wird.

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Rechtsanwälte

Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Neben der juristischen Kompetenz verfügen unsere Anwälte über technisches Wissen und vor allem über eine regionale Kompetenz. Wir kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg