Geblitzt auf der BAB 2 bei Kilometer 12,1 in Fahrtrichtung Hannover

Einige Kilometer vor der Messstelle wird die Geschwindigkeit zunächst auf 120 km/h, 100km/h, 80km/h und schließlich auf 60 km/h beschränkt – dann wird schließlich geblitzt.

Bis zur Messstelle sind es von nun an rund 2,5 Kilometer. Ca. 900 m hinter der Messstelle wird die Beschränkung wieder aufgehoben. Anzeichen für Straßenschäden sind zumindest für den normalen Kraftfahrer nicht zu erkennen. Eine Baustelle ist in den letzten Monaten, seit dem es die Beschränkung gibt, nicht eingerichtet wurden. Genau aus diesem Grund stellt sich die Frage, warum über eine Strecke von über 3 Kilometern die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert wird. Bekannt ist, dass sporadisch – teilweise für 10 Minuten am Tag –  ein Baufahrzeug die Strecke abfährt und – was wiederum nicht bekannt ist – Bauarbeiten durchführt. Umfangreich können diese in Anbetracht der kurzen Verweildauer jedoch nicht sein.

Die Bußgeldbehörde in Gransee hat uns bislang keine wichtigen und schließlich erforde274rlichen Daten zur Beschilderung zur Verfügung gestellt. Neben dem Beschilderungsplan ist insbesondere die so genannte verkehrsrechtliche Anordnung von ganz besonderer Bedeutung. Verkehrszeichen dürfen nur nach behördlicher Genehmigung aufgestellt werden. Soll eine Geschwindigkeit – wie hier – so deutlich reduziert werden, so muss hierfür auch ein Grund vorhanden sein. Auch müssen besondere Regeln (zum Beispiel die RSA 95 – Baustellensicherung) eingehalten werden.

Nun gibt es jedoch auch Messtage – wie den 24.05.2015 (Pfingstsonntag) an denen überdurchschnittlich viele Verkehrsteilnehmer geblitzt werden. Ob hier einfach nur so viele Kraftfahrer schlichtweg unaufmerksam oder gleichgültig waren oder aber – was zumindest von ganz vielen Kraftfahrern vorgetragen wird – das letzte Verkehrszeichen mit der Beschränkung auf 60 km/h nicht vorhanden war, wird sich spätestens vor dem Amtsgericht Brandenburg klären lassen. Aufgrund der Vielzahl der Verstöße kommen jedenfalls Zweifel auf. Am 24.05.15 wurden weit über 3000 Fahrzeuge geblitzt.

Geblitzt wird hier mit dem Einseitensensor Es3.0 der Firma eso. Ausgerüstet sind diese Geräte im Land Brandenburg mit der Softwareversion 1.007 (oder neuer). Mit Einführung dieser Softwareversion kann die Geschwindigkeit (im Gegensatz zum Vorgänger) von unabhängigen Gutachtern nicht mehr vollumfänglich überprüft werden, da der Hersteller die Sensorverläufe (die für die Berechnung der Geschwindigkeit erforderlich sind) erneut verschlüsselt hat.

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner