Geblitzt in Brandenburg: BAB 9, km 38,1 FR Leipzig

UPDATE MAI 2016: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt derzeit 80 km/h (Straßenschäden). Geblitzt wird ab einem Grenzwert von 94 km/h.

Nach einer längeren Pause wird wieder intensiv auf der BAB 9 bei Kilometer 38,1 in Fahrtrichtung Leipzig geblitzt (ursprünglicher Artikel). Aufgrund von Fahrbahnbeschädigungen wurde zwischenzeitlich eine Geschwindigkeit von lediglich 100 km/h freigegeben. Aus diesem Grund wurde zunächst von Messungen an dieser Stelle abgesehen und nicht geblitzt. Nunmehr ist die Geschwindigkeit vor der Hagenbrücke wieder auf lediglich 120 km/ beschränkt und es wird wieder geblitzt. Die Messung erfolgt sodann kurz vor der Brücke. Wie bereits zuvor kommt es hier zu einer sehr hohen Anzahl von Verkehrsverstößen. Die Messung erfolgt hier mit dem Einseitensensor es3.0, der insbesondere durch das Oliver Kahn Urteil kritisiert wurde. Hierbei ging es im Wesentlichen darum, ob ggf. Lichtreflexe die Messung ausgelöst haben und nicht das Fahrzeug selbst. Das Fahrzeug befand sich bei dieser Messung rund 1,5 Meter vor der dokumentierten Fotolinie.

MESSPRINZIP: Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Sobald das Fahrzeug am Messsensor vorbeifährt, wird eine vorläufige Geschwindigkeit ermittelt. Sodann werden die Kameras angesteuert, die auslösen, sobald sich das Fahrzeug mit dieser Geschwindigkeit 3 Meter weiterbewegt. Das Fahrzeug sollte sich bei korrekter Messung an der zuvor dokumentierten Fotolinie befinden, welche genau 3 Meter hinter dem Sensor befindet.

Das Problem bei der hier vorliegenden Messstelle liegt genau bei dieser vorgenannten Fotolinie. Diese ist nicht stets deutlich zu erkennen, wodurch die Plausibilitätsprüfung (befindet sich das Fahrzeug bezogen zur Fotolinie in einer plausiblen Position) erschwert wird. Das nebenstehende Foto zeigt eine Messung an dieser Messstelle. Zur Dokumentation der Fotolinie wird hier insbesondere auf die Farbmarkierung auf der Mittelleitplanke sowie einen Leitkegel, welcher auf dem Standstreifen positioniert wird, zurückgegriffen. Bildschirmfoto 2012-11-16 um 16.08.21Auf dem nebenstehenden Messfoto ist die Problematik durchaus erkennbar. Da hier keine Farbmarkierungen auf der Fahrbahn zu erkennen sind, muss eine Linie anhand der Farbmarkierung auf der Mittelleitplanke rekonstruiert werden. Diverse Polizeibehörden wie auch Sachverständige halten diese Vorgehensweise für ungeeignet, da hier erhebliche Toleranzen entstehen, die eine Plausibilitätsprüfung unmöglich macht. Oftmals wird jedoch zudem eine geeichte Seitenkamera verwendet, welche den genauen Standort des Fahrzeugs darstellt, so dass ausgeschlossen werden kann, dass sich das Fahrzeug noch nicht im Nahbereich zur Fotolinie befindet.  Nach unserem Kenntnisstand wird diese jedoch bei der hier vorliegenden Messung nicht verwendet.

Bestehen Zweifel, ob richtig geblitzt wurde, sollte die Messung überprüft werden. Selbstverständlich lohnt sich bei einem drohenden Fahrverbot eine Überprüfung der Messung allemal. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen Betroffenen gerne zur Verfügung und beraten umfassend.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin – TEL:030-226357113

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