Fahrverbot auch bei wiederholter Begehung eines Handyverstoßes

Die Bußgeldkatalogverordnung regelt die Bußgelder und weitere Rechtsfolgen bei Verkehrsverstößen. So ist mit einem Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 41 km/h und mehr zu rechnen. Innerorts wird ein Fahrverbot bei einer Überschreitung von 31 km/h und mehr angeordnet. Ferner regelt die BKatV auch den so genannten beharrlichen Pflichtenverstoß bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. So droht auch dann ein Fahrverbot, wenn der Kraftfahrer 2 mal innerhalb von 12 Monaten mit mehr als 25 km/h geblitzt wird. Bei Rotlichtverstößen droht ein Fahrverbot bei einer Rotlichtdauer von mehr als 1 Sekunde.

Fahrverbot auch bei wiederholter Begehung eines Handyverstoßes

Das OLG Hamm hat mit der Entscheidung vom 24. Oktober 2013 (3 RBS 256/13) eine beharrliche Pflichtverletzung auch in dem Fall angenommen, in dem der Kraftfahrer zum wiederholten Male verbotswidrig ein Mobilfunktelefon während der Fahrt benutzte. Aus den Gründen:…Die Gesamtwürdigung ergibt, dass der Betroffene nach den Feststellungen innerhalb eines Zeitraums von nur zweieinhalb Jahren seit der ersten Ahndung eines Verkehrsverstosses mit der rechtskräftig gewordenen Entscheidung vom 30.08.2010 bis zu dem diesen Verfahren zugrunde liegenden Verkehrsverstoss vom 18.02.2013 sieben Mal verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, wobei auch die dreimalige Verhängung eines Fahrverbotes ihn nicht nachhaltig zur Einhaltung von Verkehrsvorschriften anhalten konnte.

Unsere Verkehrsrechtsanwälte sind mit den örtlichen Gegebenheiten und insbesondere mit der Messtechnik PoliScan Speed vertraut und stehen Ihnen gerne für eine Vorabprüfung zur Verfügung. [iphorm_popup id=“2″ name=“Geblitzt in Brandenburg“]Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung[/iphorm_popup]

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner