Wiederbeschaffungswert bei einem Verkehrsunfall

Der Wiederbeschaffungswert spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung von Schäden nach einem Verkehrsunfall. Er gibt den Betrag an, den ein Geschädigter auf dem Gebrauchtwagenmarkt aufwenden müsste, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben. Dieser Wert wird vom Sachverständigen auf Basis der allgemeinen Marktlage ermittelt und orientiert sich an den Preisen, die Gebrauchtwagenhändler für ähnliche Fahrzeuge verlangen.

Besonderheiten bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes:

  • Kaufpreis vor dem Unfall: Hat der Geschädigte das Fahrzeug kurz vor dem Unfall zu einem höheren Preis gekauft, ist dieser Preis nicht ausschlaggebend.
  • Umsatzsteuerregelung (§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB):
    • Die Umsatzsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
    • Im Wiederbeschaffungswert enthaltene Umsatzsteueranteile werden zunächst abgezogen und erst bei einer Ersatzbeschaffung nachreguliert.
    • Unterschiede bei der Steuer:
      • Regelbesteuerte Fahrzeuge: Hier beträgt der abzuziehende Anteil 19 %.
      • Differenzbesteuerte Fahrzeuge: Bei Gebrauchtwagen, die von Händlern angeboten werden, liegt der Anteil bei 2,4 %.
      • Privatverkäufe: Wird ein Fahrzeug ausschließlich über den Privatmarkt verkauft, entfällt ein Umsatzsteuerabzug.

Restwert des Fahrzeugs

Der Restwert beschreibt den Betrag, den ein Geschädigter für das beschädigte Fahrzeug in unrepariertem Zustand erhalten kann. Dieser Wert wird ebenfalls durch einen Sachverständigen ermittelt, meist durch die Einholung von Angeboten auf Online-Restwertbörsen.

Wichtige Aspekte zum Restwert:

  • Restwertangebote: Der Geschädigte erhält den Restwertbetrag vom Restwertaufkäufer. Die Differenz zum Wiederbeschaffungswert wird durch die gegnerische Haftpflichtversicherung ausgeglichen.
  • Alternative Restwertangebote: Wenn die gegnerische Versicherung ein höheres Restwertangebot unterbreitet, stellt sich die Frage, ob der Geschädigte dieses annehmen muss. Diese Diskussion ist vor allem dann relevant, wenn der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug behalten möchte.

Fazit: Wiederbeschaffungswert und Restwert als zentrale Faktoren

Beim Totalschaden nach einem Verkehrsunfall sind der Wiederbeschaffungswert und der Restwert entscheidend für die Schadensregulierung. Die korrekte Ermittlung durch einen Sachverständigen sowie die Beachtung der rechtlichen Vorgaben, insbesondere zur Umsatzsteuer, können dabei erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

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