Totalschaden – Verkehrsunfall
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Wiederbeschaffungswert
- Der Wiederbeschaffungswert wird gleichfalls vom Sachverständigen ermittelt. Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet den Preis, der auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein durch einen Gebrauchtwagenhändler angebotenes Fahrzeug zu zahlen ist. Für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes kommt es auf die allgemeine Marktlage an. Hat der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug kurz vor dem Unfall zu einem höheren Preis erworben, so ist dieser überhöhte Preis nicht ausschlaggebend.
- Gemäß § 249 Abs. 2 S. 2 BGB wird die Umsatzsteuer nur dann erstattet, soweit diese tatsächlich angefallen ist: Das bedeutet, dass die im Wiederbeschaffungswert enthaltene Umsatzsteuer zunächst in Abzug gebracht wird und erst bei einer Ersatzbeschaffung nachreguliert wird. Ob ein Umsatzsteueranteil im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt wird, hat der Sachverständige zu ermitteln. Bei regelbesteuerten Fahrzeugen sind 19 %, bei differenzbesteuerten Fahrzeugen 2,,4 % abzuziehen. Differenzbesteuert sind in der Regel Gebrauchtwagen, die beim Händler erworben werden können. Werden Fahrzeuge im Gebrauchtwagenhandel gar nicht mehr angeboten, sondern ausschließlich über den Privatmarkt veräußert, so ein Umsatzsteuerabzug nicht mehr vorzunehmen.
Restwert
- Der Restwert ist der Wert, zu dem das beschädigte Fahrzeug in unrepariertem Zustand veräußert werden kann. Der Sachverständigen ermittelt den Restwert, indem er das verunfallte Fahrzeug in der Regel in eine Online Börse stellt. Den Restwert erhält der Geschädigte vom Restwertaufkäufer, die verbleibende Differenz von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Diskutiert wird, ob der Geschädigte ihm von der gegnerischen Haftpflichtversicherung unterbreitete Restwertangebote anzunehmen hat, sofern diese den vom Sachverständigen ermittelten Restwert übersteigen. Bedeutung hat diese Frage in der Regel nur in Fällen, in welchen der Geschädigte das verunfallte Fahrzeuge behält.
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