Riegl FG 21-P Messung unverwertbar Das Amtsgericht Biberach (vom 20. März 2013) entschied, dass eine Messung mit dem Handlasergerät Riegl FG 21-P unverwertbar ist, sofern die Beamten entgegen der polizeilichen Dienstanweisung den erforderlichen Visiertest nicht oder fehlerhaft durchführen; es handelt
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