Fahrverbot auch bei wiederholter Begehung eines Handyverstoßes

Fahrverbot auch bei wiederholter Begehung eines Handyverstoßes

Fahrverbot auch bei wiederholter Begehung eines Handyverstoßes Die Bußgeldkatalogverordnung regelt die Bußgelder und weitere Rechtsfolgen bei Verkehrsverstößen. So ist mit einem Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 41 km/h und mehr zu rechnen. Innerorts wird ein Fahrverbot bei einer Überschreitung

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