Handyverstoß Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy
weiterlesen... →Ein Fahrlehrer, der auf einer Ausbildungsfahrt neben seinem Fahrschüler auf dem Beifahrersitz sitzt und mit seinem Mobiltelefon am Ohr telefoniert, begeht grundsätzlich keine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer. Dies entschied das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 04. Juli
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