Bußgeld: Handyverstoß § 23 Abs. 1a StVO – Bußgeldverfahren „Handyverstoß“ nach neuem Recht: In der Hand halten reicht (nicht immer) | Der neue § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet es dem Fahrzeugführer, während der Fahrt ein elektronisches Gerät zu nutzen.
weiterlesen... →Handyverstoß AKTUELLE GESETZGEBUNG Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu | Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren
weiterlesen... →HANDY AM STEUER Verkehrsrecht Berlin Brandenburg Auch Handys ohne SIM-Karte fallen unter das handyverbot | Wer während der Fahrt mit seinem PKW sein Handy in den Händen hält und Musik abspielen lässt, verstößt auch dann gegen die einschlägige Verbotsvorschrift der
weiterlesen... →Handyverstoß Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy
weiterlesen... →Gemäß § 23 Abs. 1 a StVO ist es dem Kraftfahrer untersagt ein Mobil- oder Autotelefon zu nutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung ist dabei sehr weit gefasst. Es geht
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