Absehen vom Fahrverbot wegen Abstandsverstoß Grundsätzliches: Fahrverbot gemäß § 25 StVG Im Bußgeldverfahren soll bei groben oder aber beharrlichen Pflichtverletzungen gemäß § 25 StVG neben einer Geldbuße ein 1-3 monatiges Fahrverbot angeordnet werden. Das Fahrverbot hiernach soll eine erzieherische Funktion haben.
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