Lohnt ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Punkte und Fahrverbot?
Zur Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe, reichen Sie den an Sie adressierten Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid ein. Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt. Lassen Sie den Vorwurf daher immer prüfen. Nach Einreichung der notwendigen Unterlagen überprüfen unsere Verkehrsrechtsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Anschließend erhalten Sie eine juristische Einschätzung und entscheiden sodann gemeinsam mit uns über das weitere Vorgehen. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Unsere Rechtsanwälte im Verkehrsrecht decken die Fehler auf.
Für unsere Mandanten bedeutet dies oft:
- kein Fahrverbot
- kein Bußgeld
- keine Punkte im Fahreignungsregister
Beachten Sie: Die Frist für einen Einspruch beträgt nur zwei Wochen.
Die erste Einschätzung ist bei uns vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Warum die Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner?
- Wir arbeiten regional und sind fast ausschließlich in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg tätig
- Wir kennen fast alle Messstellen in Berlin und Brandenburg
- Wir kennen fast alle Messbeamten in Berlin und Brandenburg
- Wir kennen fast alle Bußgeldrichter und Bußgeldrichterinnen in Berlin und Brandenburg
- Wir arbeiten mit regionalen Gutachtern zusammen
- Wir haben bereits tausende Verfahren in Berlin und Brandenburg und auch bundesweit geführt
- Wir setzen keine Software zur Ermittlung der Erfolgsaussichten ein, sondern setzen auf jahrelange Berufserfahrung und Fortbildung unserer Rechtsanwälte
Geblitzt – Fahrverbot:
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