Geblitzt auf der BAB 9, km 13,45, Fahrtrichtung Leipzig / H.

Sie haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle erhalten, weil Sie auf der BAB 9, km 13,45 in Fahrtrichtung Leipzig geblitzt wurden? Keine Sorge – wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die möglichen Schwachstellen ganz genau! Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Verkehrsrecht setzen sich für Ihre Verteidigung ein, damit Sie nicht auf der Überholspur in ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot rasen.


Diese Messstelle auf der BAB 9, km 13,45 ist bekannt für zahlreiche Geschwindigkeitsmessungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 100 km/h. Diese Temporeduzierung wird jedoch nicht immer ausreichend klar durch Verkehrsschilder kommuniziert, was bereits in der Vergangenheit zu rechtlichen Streitigkeiten geführt hat.

Geblitzt wird hier mit dem ES 8.0 einem Messgerät der Firma eso. Aufgrund der strategischen Platzierung der Messstelle und der hohen Verkehrsdichte kommt es überdurchschnittlich häufig zu Bußgeldbescheiden. Doch wie zuverlässig sind diese Messungen wirklich?


geblitzt BAB 9, km 13,45

Technische Schwachstellen beim ES 8.0 (ESO / Kistler)

  1. Messprinzip — Lichtschranke / Zeit-Weg-Prinzip
    Das ES 8.0 arbeitet mit einem Einseitensensor, der mehrfach hintereinander angeordnete Lichtschranken (optische Sensoren) nutzt und aus der Durchfahrtszeit die Geschwindigkeit berechnet. Dadurch entstehen typische Fehlerquellen des Zeit-/Weg-Prinzips (z. B. Messstrecken-/Zeitaufzeichnung). 
  2. Aufstellungs- und Ausrichtungsfehler
    Bereits geringe Abweichungen im Aufstellwinkel, Standpunkt oder Höhe des Einseitensensors zum Fahrbahnprofil führen zu fehlerhaften Zeitmessungen und damit zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Bei mobiler Aufstellung (Stativ, WLAN-Betrieb) ist dies ein besonders relevanter Prüfpunkt.
  3. Mehrspurigkeit / Fahrzeugüberlagerung (Occlusion)
    Bei Messungen über mehrere Fahrspuren oder bei dichtem Verkehr kann es zu Überlagerungen kommen (Fahrzeug dicht hinter anderem Fahrzeug), so dass die Zuordnung von Messzeitpunkt und konkretem Fahrzeug unsicher wird. Dies führt zu Verzerrungen im Bewegungsprofil und damit zu fehlerhaften Einzelmessungen.
  4. Umwelt- und Sichtverhältnisse
    Regen, Nebel, starker Gegenlichteinfall oder reflektierende Fahrzeugoberflächen können die Erfassung der Lichtimpulse stören und Messsignale verbreitern bzw. verfälschen (Signalaufweitung / Störreflexionen). Solche Einflüsse sind bei der Beurteilung der Messqualität zu berücksichtigen.
  5. Synchronisation / Datenübertragung (WLAN, Kameras, Blitz)
    Das ES 8.0 arbeitet häufig mit separaten Fotoeinheiten und WLAN-Verbindung. Fehlerhafte Synchronisation zwischen Sensor-Zeitstempeln und Fotodokumentation (z. B. Verzögerung, Paketverlust) kann die Beweiskraft der Fotos gegenüber den Messdaten mindern. Ebenso sind Firmware-/Softwarestände sowie bekannte Bugs (Verarbeitungsfehler) zu prüfen.
  6. Fehlende oder unvollständige Rohdaten / Nachvollziehbarkeit
    Wenn Rohmessdaten, Kalibrier-/Eichunterlagen oder ausführliche Systemprotokolle nicht vorliegen oder nicht vollständig gespeichert wurden, schränkt das die Überprüfbarkeit der Messung erheblich ein. Die Nichtverfügbarkeit solcher Daten ist prozessual relevant.
  7. Fehlende Plausibilitätsprüfung / Mehrfachmessungen
    Es muss geprüft werden, ob die Messstelle auf Plausibilität kontrolliert wurde (Referenzmessungen, Eichschein, Seriennummern, Justageprotokoll). Fehlende Dokumentation über Eichung, Einrichtung oder Kontrollmessungen ist ein Ansatzpunkt für formale/inhaltliche Angriffe.

Rechtliche Verwertbarkeit
Jede der genannten Schwachstellen bietet Ansatzpunkte für Rüge und Beweisanträge (Akteneinsicht, Vorlage von Eich-/Einrichtungsprotokollen, Nachweis der Software-/Firmwarestände, Anfrage nach Rohmessdaten, Fotometadaten und Synchronisationsprotokollen). Fehlen zentrale Unterlagen oder zeigt die Akte Hinweise auf ungenaue Aufstellung/Umweltstörungen, so kann dies die Überzeugungskraft der Messung erheblich mindern. 

Formelle Fehler – auch hier ein Risiko für die Behörde

Neben den technischen Schwachstellen sind auch formelle Fehler in Bußgeldverfahren keine Seltenheit. Dazu zählen unter anderem:

  • Fehlende Schulungsnachweise: Beamte, die die Messung durchführen oder auswerten, müssen entsprechend geschult sein. Fehlt der Nachweis, könnte ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden.
  • Abgelaufene Eichung: Das Messgerät muss regelmäßig geeicht werden. Ist die Eichung abgelaufen oder wird das Gerät nach einer Reparatur nicht erneut geeicht, ist die Messung ungültig.
  • Aufstellungsfehler: Das Messgerät muss in einer exakt vorgeschriebenen Höhe und Position aufgestellt werden. Abweichungen von diesen Normen können die Messergebnisse verfälschen.

Unsere erfahrenen Anwälte prüfen die gesamte Messakte auf solche und weitere Fehlerquellen, um die Messung anzufechten.

Zu schnell? Das droht Ihnen

Die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung können je nach Höhe des Verstoßes erheblich sein. Hier ein Überblick über die Bußgelder und Sanktionen außerhalb geschlossener Ortschaften:

  • Bis 10 km/h: Bußgeld 20 €, keine Punkte, kein Fahrverbot
  • 11 bis 15 km/h: Bußgeld 40 €, keine Punkte, kein Fahrverbot
  • 16 bis 20 km/h: Bußgeld 60 €, keine Punkte, kein Fahrverbot
  • 21 bis 25 km/h: Bußgeld 100 €1 Punkt, kein Fahrverbot
  • 26 bis 30 km/h: Bußgeld 150 €1 Punkt, ggf. 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholungstätern)
  • 31 bis 40 km/h: Bußgeld 200 €1 Punkt1 Monat Fahrverbot nur bei Wiederholungstätern
  • 41 bis 50 km/h: Bußgeld 320 €2 Punkte1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: Bußgeld 480 €2 Punkte1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: Bußgeld 600 €2 Punkte2 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h: Bußgeld 700 €2 Punkte3 Monate Fahrverbot

Wichtig: Ein Fahrverbot wird bei einer Überschreitung von 26 bis 40 km/h nur dann verhängt, wenn es sich um eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres handelt.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Berlin – Rechtsanwalt Thomas Brunow

Thomas Brunow

Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Als Spezialist auf diesem Gebiet vertritt er Mandanten ausschließlich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadenregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zur Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.

Dank seiner langjährigen Erfahrung und seiner Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Volkswagen- und Audi-Händlerverbandesgenießt er großes Vertrauen in der Automobilbranche. Zudem ist er aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.