Geblitzt auf der BAB 2, km 30,8, Fahrtrichtung Brandenburg / H.

Sie haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle erhalten, weil Sie auf der BAB 2, km 30,8 in Fahrtrichtung Brandenburg an der Havel geblitzt wurden? Keine Sorge – wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die möglichen Schwachstellen ganz genau! Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Verkehrsrecht setzen sich für Ihre Verteidigung ein, damit Sie nicht auf der Überholspur in ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot rasen.


Diese Messstelle auf der BAB 2, km 30,8, befindet sich kurz vor der Anschlussstellen Wollin in einem Baustellenbereich. Sie ist bekannt für zahlreiche Geschwindigkeitsmessungen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 80 km/h. Diese Temporeduzierung wird jedoch nicht immer ausreichend klar durch Verkehrsschilder kommuniziert, was bereits in der Vergangenheit zu rechtlichen Streitigkeiten geführt hat.

Geblitzt wird hier mit dem PoliScan Speed, einem Messgerät der Firma Vitronic. Aufgrund der strategischen Platzierung der Messstelle und der hohen Verkehrsdichte kommt es überdurchschnittlich häufig zu Bußgeldbescheiden. Doch wie zuverlässig sind diese Messungen wirklich?


geblitzt

Technische Schwachstellen bei PoliScan Speed

Das PoliScan Speed verwendet eine LIDAR-Technologie, bei der kurze Lichtimpulse ausgesendet und deren Reflexion ausgewertet werden. Auch wenn diese Technologie als präzise gilt, gibt es diverse Schwachstellen, die eine Messung fehlerhaft machen können:

  • Signalaufweitung: Die Länge der Messstrecke kann die Reflexionssignale verfälschen, was zu ungenauen Ergebnissen führt.
  • Fehlerhafter Aufbau: Ist das Messgerät nicht exakt im vorgeschriebenen Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, kann es zu fehlerhaften Messergebnissen kommen.
  • Verzerrung der Bewegungsprofile: Die Erstellung des Bewegungsprofils kann bei Mehrspurigkeit der Fahrbahn ungenaue Ergebnisse liefern, insbesondere wenn Fahrzeuge dicht hintereinander fahren.

Diese technischen Schwachstellen bieten eine fundierte Basis, um Messungen kritisch zu hinterfragen und anzufechten.


Formelle Fehler – auch hier ein Risiko für die Behörde

Neben den technischen Schwachstellen sind auch formelle Fehler in Bußgeldverfahren keine Seltenheit. Dazu zählen unter anderem:

  • Fehlende Schulungsnachweise: Beamte, die die Messung durchführen oder auswerten, müssen entsprechend geschult sein. Fehlt der Nachweis, könnte ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden.
  • Abgelaufene Eichung: Das Messgerät muss regelmäßig geeicht werden. Ist die Eichung abgelaufen oder wird das Gerät nach einer Reparatur nicht erneut geeicht, ist die Messung ungültig.
  • Aufstellungsfehler: Das Messgerät muss in einer exakt vorgeschriebenen Höhe und Position aufgestellt werden. Abweichungen von diesen Normen können die Messergebnisse verfälschen.

Unsere erfahrenen Anwälte prüfen die gesamte Messakte auf solche und weitere Fehlerquellen, um die Messung anzufechten.

Zu schnell? Das droht Ihnen

Die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung können je nach Höhe des Verstoßes erheblich sein. Hier ein Überblick über die Bußgelder und Sanktionen außerhalb geschlossener Ortschaften:

  • Bis 10 km/h: Bußgeld 20 €, keine Punkte, kein Fahrverbot
  • 11 bis 15 km/h: Bußgeld 40 €, keine Punkte, kein Fahrverbot
  • 16 bis 20 km/h: Bußgeld 60 €, keine Punkte, kein Fahrverbot
  • 21 bis 25 km/h: Bußgeld 100 €1 Punkt, kein Fahrverbot
  • 26 bis 30 km/h: Bußgeld 150 €1 Punkt, ggf. 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholungstätern)
  • 31 bis 40 km/h: Bußgeld 200 €1 Punkt1 Monat Fahrverbot nur bei Wiederholungstätern
  • 41 bis 50 km/h: Bußgeld 320 €2 Punkte1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: Bußgeld 480 €2 Punkte1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: Bußgeld 600 €2 Punkte2 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h: Bußgeld 700 €2 Punkte3 Monate Fahrverbot

Wichtig: Ein Fahrverbot wird bei einer Überschreitung von 31 bis 40 km/h nur dann verhängt, wenn es sich um eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres handelt.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Berlin – Rechtsanwalt Thomas Brunow

Thomas Brunow

Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Als Spezialist auf diesem Gebiet vertritt er Mandanten ausschließlich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadenregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zur Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.

Dank seiner langjährigen Erfahrung und seiner Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Volkswagen- und Audi-Händlerverbandesgenießt er großes Vertrauen in der Automobilbranche. Zudem ist er aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.