Fahrerflucht: Der Strafbefehl, der Ihr Leben auf den Kopf stellen kann

Die Kühltasche steht noch im Kofferraum, die Playlist läuft, und plötzlich ein unauffälliges „Klack“. Der Seitenspiegel hat einen parkenden Wagen gestreift – nicht der Rede wert, denken Sie. Ein Zettel hinterlassen, alles geklärt, oder? Falsch gedacht! Wenige Wochen später liegt ein gelber Umschlag in Ihrem Briefkasten: Strafbefehl wegen Fahrerflucht.

Dieser Moment markiert für viele den Anfang eines Albtraums. Doch er muss nicht Ihr Ende sein.

Was bedeutet ein Strafbefehl wegen Fahrerflucht?

Ein Strafbefehl ist mehr als ein Schreiben. Es ist eine gerichtlich festgelegte Strafe, die Sie zum Straftäter macht, wenn Sie nicht handeln. Der Unterschied zur Gerichtsverhandlung? Der Strafbefehl spart Zeit und Geld – aber auf Ihre Kosten.

Die Konsequenzen können gravierend sein:

  • Fahrverbot oder sogar Entzug der Fahrerlaubnis bei Schäden ab 1.300 Euro.
  • Eintrag ins Bundeszentralregister und Punkte in Flensburg.
  • Regressforderungen Ihrer Versicherung: Bis zu 5.000 Euro.

Viele Betroffene handeln vorschnell, akzeptieren den Strafbefehl – und zahlen am Ende doppelt. Doch das muss nicht sein. Die sorgfältige Prüfung eines Strafbefehls kann viele unliebsame Folgen abwenden.

Warum handeln? Ihre Chancen stehen besser, als Sie denken!

Die gute Nachricht: Einsprüche gegen Strafbefehle wegen Fahrerflucht haben oft Erfolg – wenn Sie strategisch vorgehen. Beispiele:

  • Zweifelhafte Beweise: War der Schaden wirklich so hoch? Wer hat das Fahrzeug gefahren?
  • Missverständnisse: Haben Sie den Unfall nicht bemerkt? Nicht jeder Kratzer rechtfertigt eine Verurteilung.
  • Verfahrensfehler: Strafbefehl nach Schema F? Das öffnet Türen für eine Einstellung.

Ihr Ziel: Den Strafbefehl abmildern oder eine Einstellung gegen Geldauflage gemäß § 153a StPO erreichen. Keine Vorstrafe. Keine Punkte. Keine horrenden Versicherungskosten.

Die wichtigsten Schritte nach einem Strafbefehl

  1. Ruhe bewahren: Der gelbe Umschlag ist nicht das Ende der Welt. Atmen Sie durch und handeln Sie besonnen.
  2. Frist wahren: Sie haben nur zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Danach ist die Entscheidung endgültig.
  3. Akten prüfen lassen: Ein Fachanwalt deckt Schwachstellen in den Ermittlungen oder Fehler in der Beweisführung auf.
  4. Strategie entwickeln: Geht es um Freispruch, Einstellung oder Schadensbegrenzung? Jeder Fall ist individuell.
  5. Kosten abwägen: Anwaltskosten zahlen sich oft aus – insbesondere im Hinblick auf mögliche Regressforderungen.

Welche Konsequenzen hat ein Strafbefehl?

Neben der Geldstrafe können schwerwiegende Nebenfolgen drohen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis: Ab einem Schaden von 1.300 Euro wird dies häufig angeordnet.
  • Eintrag ins Bundeszentralregister: Auch wenn dies nicht immer im Führungszeugnis auftaucht, bleibt der Makel.
  • Punkte in Flensburg: Je nach Fall sind 2 bis 3 Punkte üblich.
  • Regressforderungen: Ihre Haftpflichtversicherung kann bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückverlangen.

Werden diese Konsequenzen nicht bedacht, kann der Strafbefehl zum finanziellen und rechtlichen Fiasko werden.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch kann besonders dann sinnvoll sein, wenn:

  • Die Beweislage unklar ist: Beispielsweise, wenn nicht eindeutig nachgewiesen wurde, dass Sie das Fahrzeug geführt haben.
  • Der Schaden geringer ist als angegeben: Oft werden im Strafverfahren hohe Schadenssummen unkritisch übernommen.
  • Der Vorsatz zweifelhaft ist: Wer einen Unfall nicht bemerkt hat, handelt nicht vorsätzlich – ein wichtiger Punkt für die Verteidigung.

Gerade in Fällen, in denen ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis droht, kann eine professionelle Verteidigung erhebliche Erfolge erzielen. Ziel kann auch eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage sein, was den Eintrag ins Bundeszentralregister vermeidet.

Wichtige Verteidigungsansätze

  1. Keine Kenntnis vom Unfall: Viele Beschuldigte geben an, den Unfall nicht bemerkt zu haben. Eine überzeugende Darstellung und gegebenenfalls ein Gutachten können entscheidend sein.
  2. Schadenhöhe anzweifeln: Bei Bagatellschäden unter der Schwelle von 1.300 Euro besteht oft eine Chance, die Nebenfolgen zu vermeiden.
  3. Zweifel an der Täterschaft: Wenn nur das Kennzeichen gemeldet wurde, ist nicht immer klar, wer gefahren ist. Hier bieten sich Ansatzpunkte zur Verteidigung.
  4. Fehlender Vorsatz: War Ihnen der Schaden nicht bewusst, handelt es sich um ein fahrlässiges Verhalten, das nicht unter § 142 StGB fällt.

Wie können Sie sich schützen?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, bewahren Sie den gelben Umschlag gut auf und notieren Sie das Zustelldatum. Dieses Datum ist entscheidend für die Einspruchsfrist. Lassen Sie den Fall von einem spezialisierten Anwalt prüfen, bevor Sie handeln. Ein vorschneller Einspruch oder die Annahme des Strafbefehls ohne Beratung können nachteilige Folgen haben.

Ein Anwalt kann auch helfen, unnötige Verfahrenskosten zu vermeiden und den Fall schnellstmöglich zu einer für Sie positiven Lösung zu bringen. Häufig ist eine Einstellung gegen Geldauflage das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis.

Kosten einer Verteidigung

Die Kosten eines Anwalts hängen von der Komplexität des Falls ab. Die meisten Anwälte bieten transparente Vereinbarungen an. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten häufig übernommen, insbesondere wenn das Verfahren eingestellt wird. Investieren Sie in Ihre Verteidigung, denn die Folgekosten einer Verurteilung können wesentlich höher sein.

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