Geschwindigkeitsverstöße und Falschparken werden nun wesentlich teurer
Der Bundesrat hat nun beschlossen, dass ab dem 9. November 2021 der neue Bußgeldkatalog 2021 wirksam wird. Im Wesentlichen passiert Folgendes:
- Geschwindigkeitsverstöße werden wesentlich teurer
- Beim Fahrverbot bleibt aber alles beim Alten
- Bußgeldgelder für Falschparken oder gar dem Halten in zweiter Reihe steigen erheblich
- Das Nichtbilden einer Rettungsgasse führt nun zu einem Fahrverbot
Nachdem der erste Versuch des neuen Bußgeldkatalogs glücklicherweise rückgängig gemacht wurde, wurde nun ein zweiter Anlauf genommen und im Wesentlichen an den Bußgeldern geschraubt. Nun wird alles teurer. Der Eintrag der Punkte oder die Grenzen für die Anordnung eines Fahrverbotes bleiben gleich; mit Ausnahme des Fahrverbots für das Nichtbilden einer Rettungsgasse.
Geschwindigkeitsverstöße – Geblitzt
Wer nun geblitzt wird, riskiert ab dem 9. November 2021 deutlich höhere Geldstrafen. Bis zu einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h werden die Bußgelder verdoppelt. Wer nun aber mit zum Beispiel 61 km/h in einer 30 er Zone unterwegs ist und geblitzt wird, zahlt nun 400 € statt 200 € und erhält wie auch heute schon 2 Punkte ein ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat. An den Schwellen für die Anordnung eines Fahrverbots hat sich nichts geändert. Innerorts droht das Fahrverbot bei einer Überschreitung von 31 km/h, außerorts, wenn man mit 41 km/h geblitzt wird.
Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen
Wer nun bei Abbiegen einen Fußgänger gefährdet, erhält eine Geldbuße von 140 € (vorher 70 €) und überdies droht nun auch in diesen Fällen ein Fahrverbot. Auf Radfahrer sind betroffen. Diese erhalten ein Bußgeld von 70 € und einen Punkt in Flensburg.
Bußgeldkatalog 2021 – Rettungsgasse bilden
Wer keine Rettungsgasse bildet erhält nun neben der schon bekannten Geldbuße von 200 € ein Fahrverbot. Die Kraftfahrer, die die Rettungsgasse zum schnellen Vorankommen nutzen, zahlen mindestens 240 € erhalten ebenfalls ein Fahrverbot.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg – Noch Fragen zum Bußgeldkatalog 2021
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