Geblitzt? Kosten im Bußgeldverfahren

Die Kosten im Bußgeldverfahren richten sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Je nach Verfahrensstand fallen hierbei unterschiedliche Kosten an. Vor Beauftragung beraten Sie unsere Verkehrsrechtsanwälte umfassend über die entstehenden Kosten und stellen mit Ihnen zusammen eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf. Auch über eventuelle weitere Kosten (Gerichtskosten, Sachverständigenkosten) werden Sie umfassend informiert. Sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, wird für Betroffene von unseren Verkehrsrechtsanwälte grundsätzlich der wirtschaftlichste Weg gewählt und eng mit dem Mandanten abgestimmt.

 

Rechtsschutzversicherung

Sofern eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht vorhanden ist, kann der Betroffene sicher sein, dass alle Kosten von dieser übernommen werden. Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht macht durchaus Sinn, da hierdurch eine umfassende Verteidigung ggf. mit Gutachten durchgeführt werden kann. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt:

  • die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren sowie im eventuell erforderlichen Gerichtsverfahren
  • die Auslagen im Bußgeldverfahren
  • die Kosten eines Privatgutachtens
  • die Gerichtskosten (inkl. eventuellem Gerichtsgutachten und Zeugenentschädigung)

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dagegen nicht

  • die mit dem Versicherungsnehmer vereinbarte Selbstbeteiligung
  • Fahrtkosten des Rechtsanwalt zum Ort des Gerichts

Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Verkehrsrechtsanwälte Betroffenen jedoch für die Gerichtsverfahren im Land Brandenburg Fahrtkosten nicht berechnen.

Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner