Bußgeld: Handyverstoß § 23 Abs. 1a StVO – Bußgeldverfahren „Handyverstoß“ nach neuem Recht: In der Hand halten reicht (nicht immer) | Der neue § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet es dem Fahrzeugführer, während der Fahrt ein elektronisches Gerät zu nutzen.
weiterlesen... →In gut einer Stunde elfmal geblitzt kostet den Raser 1.504 € und drei Monate Fahrverbot | Das Amtsgericht München verurteilte einen 24-jährigen Mann wegen einer fahrlässigen und fünf vorsätzlichen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von insgesamt 1.504 EUR und zu
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