Absehen vom Fahrverbot

Absehen vom Fahrverbot

Geblitzt: Absehen vom Fahrverbot – Augenblicksversagen Verkehrsrecht Berlin Brandenburg Unter Umständen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, sofern der Betroffene ein Verkehrszeichen in einem kurzen Moment der unverschuldeten Unaufmerksamkeit übersieht. Und zwar in diesem Fall spricht man von einem Augenblicksversagen.

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