„Dashcam-Aufnahmen können grundsätzlich zur Verfolgung von schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten verwertet werden.“ So hat nun das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 04.05.2016 entschieden. Der Entscheidung lag ein Verfahren vor dem Amtsgericht wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes zugrunde (im vorliegenden Fall war die
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