Das von dem Geschwindigkeitsmessgerät regelmäßig aufgenommene Radarfoto wird in der Regel im Verfahren als Augenschein dafür verwendet, um zu gewährleisten, dass es sich bei dem Betroffenen auch tatsächlich um den Fahrer handelt. Aus den rechtsstaatlichen Grundsätzen ist gewährleistet, dass jeder
weiterlesen... →Ein Urteil des OLG Bamberg (3 SS OWI 944/12) hat in zweierlei Hinsicht neue interessante Erkenntnisse für die Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen und deren Sanktion gebracht. Zum einenging es in der Entscheidung um Auswirkungen einer Abweichung von den polizeirechtlichen Verkehrsüberwachungsrichtlinien. In
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