Absehen von Fahrverbot bei Irrtum über Geltung von Verkehrszeichen

Kein Fahrverbot, sofern ein Irrtum über die Geltung eines Verkehrszeichens vorliegt. Jeder Verkehrsteilnehmer hat gemäß § 39 StVO aufgestellte Verkehrszeichen zu beachten. Diese gehen zudem den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Dabei sind verschiedene Verkehrszeichen zu unterscheiden. Verkehrszeichen können Gefahrzeichen, Vorschriftszeichen, Richtzeichen

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