Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Darf ein Verkehrsteilnehmer vor einer roten Ampel auf ein Tankstellengelände abbiegen, um die Lichtzeichenanlage zu umfahren, ohne dass es zu einem Rotlichtverstoß kommt? Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 2 Juli 2013 (1 RBS 98/13) ist es dem Verkehrsteilnehmer bei Rotlicht nicht untersagt, vor der Lichtzeichenanlage auf einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich (Tankstelle) abzubiegen und nach der Durchfahrt wieder hinter der Lichtzeichenanlage auf die Fahrbahn zu fahren. Dies soll auch dann gelten, wenn dieser Fahrvorgang ausschließlich der Umgehung der Lichtzeichenanlage dient. In solchen Fällen soll nach Ansicht der Richter ein Rotlichtverstoß nicht vorliegen.

 

„…Das Rotlicht verbietet dagegen nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich zu befahren, etwa auf einen Parkplatz oder – wie hier – ein Tankstellengelände einzufahren. Ebenso wenig untersagt es, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich auf den hinter dieser, durch sie also geschützten Verkehrsraum zu fahren. Denn das Rotlicht wendet sich nur an denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es vor sich findet…“

Beobachten eines Rotlichtverstoßes durch Polizeibeamte

Die Ahndung eines vorgenannten Rotlichtverstoßes kann selbstverständlich nur das Beobachtung durch Polizeibeamte stattfinden, da die automatischen Rotlichtüberwachungsanlagen erst auslösen, nachdem der Betroffene die Haltelinie bzw. die im Boden eingelassene Induktionsschleife überfahren hat. Beobachten Polizeibeamte einen Rotlichtverstoß so sind hieran hohe Anforderungen geknüpft. Insbesondere, wenn dem Betroffenen ein qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sek) vorgeworfen wird, sind detaillierte Angaben erforderlich (mehr zum Thema).

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