Nach einem Verkehrsunfall sollte stets ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung des Unfallgegners von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach einem Verkehrsunfall folglich keine Rechtsanwaltskosten, dafür aber Rechtssicherheit und begeben sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe.

Am effektivsten und am sinnvollsten beginnt die Arbeit des Rechtsanwalts unmittelbar nach dem Verkehrsunfall. Geschädigte sollten sich nicht gegenüber Dritten; insbesondere nicht gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung äußern. Auch sollte das wohlklingende Angebot der Versicherung abgelehnt werden, wenn die Haftpflichtversicherung ein eigenes Gutachten in Auftrag geben möchte. Die Unfallregulierung sollten Geschädigte selbstverständlich nicht dem Gegner überlassen, der natürlich ein Interesse daran hat, den Schaden kleinzurechnen.

Unsere Verkehrsrechtsanwälte übernehmen die komplette Korrespondenz mit allen Beteiligten und wickeln den Schaden im Interesse des Mandanten ab. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht arbeiten dabei eng mit dem Mandanten zusammen, um den Unfall ergebnisorientiert und zügig abzuwickeln. Wir setzen dabei auf Transparenz und übermitteln jedem Mandanten nach einem Verkehrsunfall Zugangsdaten zu seiner eigenen Unfallakte (WEBAKTE). Dadurch wird der Mandant unverzüglich informiert, sobald Schriftsätze ein- oder ausgehen, Telefonate geführt werden und Abrechnungen stattfinden. Die Erfahrung zeigt, dass anwaltlich vertretene Unfallgeschädigte deutlich schneller ans Ziel kommen und keine unberechtigten Kürzungen hinnehmen müssen.

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht vertreten Sie nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. In Berlin sah die Verkehrsunfalllage 2011 so aus:

alle

  • 4 Minuten wurde die Polizei zu einem Verkehrsunfall gerufen
  • 31 Minuten verunglückte ein Verkehrsteilnehmer
  • 2 Stunden verunglückte ein Radfahrer

Insgesamt registrierte die Polizei in Berlin 2011 über 130.463 Verkehrsunfälle. Dies entsprach fast dem Stand der Verkehrsunfälle von 2010.

Die Hauptursachen für einen Verkehrsunfall waren dabei:

  • Fehler beim Abbiegen
  • Nichtbeachten der Vorfahrt
  • Nichtangepasste Geschwindigkeit
  • Alkoholeinfluss
  • Falsches Verhalten der Fußgänger

Je nach Alter der Verkehrsteilnehmer variierten auch die Ursachen

Die Hauptursache eines Verkehrsunfalls von jungen Erwachsenen:

  • Ungenügender Sicherheitsabstand
  • Fehler beim Abbiegen
  • Nicht angepasste Geschwindigkeit
  • Fahrstreifenwechsel
  • Alkoholeinfluss

Bei Senioren war die Hauptursache für einen Verkehrsunfall dagegen:

  • Ungenügender Sicherheitsabstand (die am häufigsten  vorkommende Ursache)
  • Fahrstreifenwechsel
  • Vorfahrtsverstoß
  • Fehler beim Abbiegen
  • Einfließen in den Fließverkehr

Hauptverursacher waren hier

  • mit über 69 % PKW 
  • Radfahrer lediglich 3 %
Unsere Verkehrsrechtsanwälte stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

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