Fahrverbot trotz Kündigung

Urteil: AG Berlin Tiergarten vom 03.02.2016

Mit Urteil vom 03.02.2016 hat das Amtsgericht Berlin Tiergarten entschieden, dass von einem Fahrverbot als Rechtsfolge für einen qualifizierten Rotlichtverstoß nur dann abgesehen werden kann, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass der vom Betroffenen behauptete Arbeitsplatzverlust die unausweichliche Folge des Fahrverbots ist. Daran fehlt es, wenn dem Betroffenen zuzumuten ist, durch eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen (Urlaub, Benutzung anderer Verkehrsmittel usw.) die Zeit eines Fahrverbots zu überbrücken und für die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen notfalls einen Kredit aufzunehmen. Zudem ist es dem Betroffenen zumutbar, sich gegen eine offenkundig unberechtigte arbeitsrechtliche Kündigung gerichtlich zu wehren.

Der Betroffene ist Angestellter eines mittelständischen Unternehmens mit sechs Mitarbeitern, das Fenster, Türen und andere Bauelemente vertreibt. Er arbeitet dort als Kundenberater und Projektbetreuer. Der Betroffene ist verkehrsrechtlich vorbelastet wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 Stundenkilometer.

Das Gericht erkannte zwar grundsätzlich an, dass bei einem Berufskraftfahrer der Entzug der Fahrerlaubnis (auch beim Fahrverbot) als Grund für eine Kündigung ausreichend ist. Bei einer lediglich befristeten Hinderung des Arbeitsnehmers, wie hier einem einmonatigen Fahrverbot, läge jedoch ein anderer Fall vor. Erst recht, wenn der Arbeitnehmer diesen Monat weitgehend durch Inanspruchnahme von Urlaub überbrücken könne. Vorliegend konnte der Betroffene lediglich Urlaub von zwölf zusammenhängenden Werktagen nehmen. Die verbleibenden zwei Wochen der personenbedingten Verhinderung des Beschäftigten würden eine außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigen. Eine personenbedingte Kündigung wäre allenfalls zu rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer wegen vergleichbarer Verstöße zuvor arbeitsrechtlich abgemahnt wurde. Ansonsten hätte es der Betroffene (im Zusammenwirken mit seinem Arbeitgeber) in der Hand, nach eigenem Gutdünken die Verhängung von Fahrverboten durch Aussprechen offenkundig ungerechtfertigter Kündigungen zu verhindern.

Sie wurden in Brandenburg geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.

[iphorm id=“2″ name=“Geblitzt in Brandenburg“]