Geblitzt – Fahrverbot – Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Geblitzt in Brandenburg

Kein Absehen vom Fahrverbot bei fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und dünner Besiedlung

OLG BRANDENBURG vom 31.05.2016 2 B 53 SS-OWI 116/16 57/16

Das OLG Brandenburg befasste sich mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung und einem damit zusammenhängenden Fahrverbot innerhalb einer Fahrverbotgeschlossenen Ortschaft. In Brandenburg kommt es gelegentlich vor, dass Kraftfahrer aufgrund einer äußerst dünnen Besiedelung nicht mehr den Eindruck haben, sich im innerörtlichen Bereich zu befinden. Wenn sich in dieser Situation ein Fahrzeugführer nach Verlassen eines Ortskerns aufgrund kaum noch vorhandener Besiedelung zu der Vermutung verleiten lässt, dass er sich außerhalb geschlossener Ortschaft befindet, kann dies den Ausnahmefall, der ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt, regelmäßig nicht begründen.

Aus den Gründen: …Dies gilt umso mehr, als der Betroffene nach seiner Einlassung lediglich „vermutete“, sich „längst außerorts“ zu befinden. Auf eine solche Vermutung darf sich ein sorgfältiger und pflichtbewusster Verkehrsteilnehmer ungeachtet des Eindrucks, den die Örtlichkeit der Messstelle vermittelt, nicht verlassen. Eine grobe Pflichtverletzung ist insoweit nicht ausgeräumt, sondern liegt auf der Hand. Ein Absehen vom Fahrverbot ist nach den getroffenen Feststellungen auch nicht aufgrund einer unverhältnismäßigen Härte gerechtfertigt…

Unabhängig von dieser Entscheidung gibt es durchaus Situationen, in denen vom Fahrverbot abgesehen werden könnte. Es kommt jedoch – wie so oft – auf den konkreten Einzelfall und vor allem auf den Vortrag an.

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