Punkte im Fahreignungsregister und das Punktesystem: Alles, was Sie wissen müssen

Einleitung: Das neue Punktesystem im Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister, auch bekannt als „Punkte in Flensburg“, dient dazu, die Verkehrssicherheit zu fördern. Die Regeln und Kategorien des Punktesystems wurden stark vereinfacht und an die sicherheitsrelevante Bedeutung des Verstoßes angepasst. Aber was genau bedeutet das für Verkehrsteilnehmer? In diesem Artikel erfahren Sie, wann Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden, welche Verstöße Punkte bringen und wie das System zur Ermahnung, Verwarnung oder gar Entziehung der Fahrerlaubnis führt.


Wann gibt es Punkte? Kriterien für Einträge ins Fahreignungsregister

Nicht alle Ordnungswidrigkeiten führen automatisch zu einem Eintrag im Fahreignungsregister. Punkte werden nur bei Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeld von 60 € und bei Straftaten vergeben, die eine sicherheitsrelevante Gefährdung darstellen. Das Ziel? Fahrer, die durch schwerwiegende Verstöße auffallen, langfristig aus dem Verkehr zu ziehen.


Das Punktesystem: Zwei Kategorien für mehr Übersichtlichkeit

Früher gab es sieben Kategorien für Verstöße, heute wird zwischen schweren Verstößen (1 Punkt) und besonders schweren Verstößen (2 Punkte) unterschieden. Diese einfache Struktur hilft, das Punktesystem übersichtlich zu halten und bei hohen Punktzahlen die Fahrerlaubnis schneller zu entziehen.

Das System sieht folgende Stufen vor:

  • 0 bis 3 Punkte: Vormerkung
  • 4 bis 5 Punkte: Ermahnung und Information über das Fahreignungssystem
  • 6 bis 7 Punkte: Verwarnung und Teilnahme am Fahreignungsseminar (innerhalb von 3 Monaten)
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

Tilgungsfristen und Punkteabbau: So werden Punkte gelöscht

Im Gegensatz zum alten System sind die Tilgungsfristen nun fest definiert: Einträge verfallen nach 2,5 oder 5 Jahrenautomatisch, ohne dass ein neuer Verstoß die Frist verlängert. Die Tilgungsregelungen wurden vereinfacht, um nachvollziehbarer zu sein und nicht mehr durch Überliegefristen oder neue Verstöße gestört zu werden. Dies bedeutet, dass jede Tat unabhängig ihrer Art nach einer festen Frist gelöscht wird.


Punkteabbau: Chancen und Limits

Ein Punktabbau ist nur noch eingeschränkt möglich. Alle fünf Jahre können Fahrer freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, um einen Punkt abzubauen. Dieser Schritt ist jedoch nur für Fahrer mit bis zu 5 Punkten im Register zulässig. Durch diese Regelung soll das System vor allem notorische Verkehrssünder entlasten und den Fokus auf Fahrer mit ernsteren Verstößen legen.


Die Umstellung ins neue System: Übertragung der bisherigen Einträge

Bei der Umstellung auf das Fahreignungsregister wurden die bestehenden Punkte aus dem alten Verkehrszentralregister in das neue System übertragen. Auch Fahrer, die bereits vor der Umstellung Punkte hatten, profitieren von den neuen Tilgungsfristen und der übersichtlichen Struktur.


Fazit: Mehr Übersicht und konsequente Maßnahmen für Verkehrssicherheit

Das neue Fahreignungsregister vereinfacht das Punktesystem und sorgt für mehr Transparenz. Die festen Tilgungsfristen und klaren Kategorien ermöglichen Verkehrsteilnehmern, sich besser im System zurechtzufinden. Wer sich frühzeitig über den Punktestand informiert und ab einer kritischen Punktzahl einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultiert, kann Sanktionen reduzieren oder sogar verhindern.

Nutzen Sie Ihre Chance zur Punkteprüfung – und bleiben Sie sicher auf der Straße!

Punkte 20. Mai 2012