Am Tag nach dem bundesweiten Blitzmarathon stellt sich die Frage, ob diese Großaktion überhaupt sinnvoll war. Die Meinungen gehen hier weit auseinander. Die Befürworter sind überzeugt von dieser Aktion. Hiermit werden Kraftfahrer auf Tempolimits aufmerksam gemacht. Der Vorwurf der Abzocke wird durch die Transparenz beseitigt, schließlich werden die meisten Messstellen, an denen geblitzt wird, öffentlich gemacht. Die Kraftfahrer werden durch solche Aktionen sensibilisiert. Die Kritiker halten den Blitzmarathon schlichtweg für Unsinn. Die Kraftfahrer schleichen halt einen Tag lang und fahren sodann „normal“ weiter.

Das Argument der Kritiker überzeugt durchaus, da bei vielen ständigen Messstellen nur ein Bruchteil von Geschwindigkeitsverstößen festgestellt wurden. An Stellen, an denen teilweise bis zu 10 % der Verkehrsteilnehmer zu schnell waren, waren das am Blitzmarathon-Tag teilweise unter 2 %.

4000 Kraftfahrer in Brandenburg geblitzt

In Brandenburg waren über 570 Polizeibeamte im Einsatz und haben an 400 Messstellen geblitzt. Die meisten Kraftfahrer waren vorgewarnt und hielten sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Nur etwas über 4000 Kraftfahrer waren zu schnell und wurden geblitzt. In Berlin waren ca. 2700 Kraftfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden.

In den nächsten ein bis zwei Wochen erhalten rund 4000 Kraftfahrer, welche in Brandenburg geblitzt wurden, einen Bußgeldbescheid. Erfahrungsgemäß ergeht jedoch nicht jeder Bußgeldbescheid zu Recht. Teilweise liegen reine Formfehler vor, größtenteils ist jedoch die Messung angreifbar.

Allerdings müssen betroffene Kraftfahrer, die geblitzt wurde, unbedingt die Fristen beachten, um nicht Rechtsmittel zu versäumen. Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides. Sollte die Frist verstreichen, so wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig; gleichgültig ob man zu Recht geblitzt wurde. Sofern sich Betroffene zunächst unsicher sind, sollte rein vorsorglich und fristwahrend Einspruch eingelegt werden. Dieser kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. Eine Überprüfung der Messung sollte stets dann in Erwägung gezogen werden, sofern eigene Zweifel bestehen oder wenn es für Kraftfahrer einschneidende Folgen (Fahrverbot, viele Punkte etc.) hat. Nach einem Bericht der vor einigen Wochen im ZDF zu sehen war, erklärten die dort interviewten Sachverständigen, dass jedes dritte Blitzer-Bußgeld angreifbar sei.

Der Betroffene hat im Land Brandenburg  die Möglichkeit die Akte online einzusehen und auf die zunächst zugesandte Anhörung Stellung zu nehmen. Dies hat für den Betroffenen den Vorteil, dass der Anhörungsbogen nicht per Post nach Gransee zurück geschickt werden muss. Für die Bußgeldbehörde Gransee hat dies natürlich den Vorteil, dass das Verfahren damit wesentlich beschleunigt wird und die Daten effizient in das System eingespeichert werden, ohne das schriftliche Anhörungen per Hand bearbeitet werden müssen. Grundsätzlich sollte die Anhörung nicht vorschnell nach Gransee zurückgeschickt werden. Erst recht nicht, wenn die Messung bestritten wird oder diese überprüft werden soll. Wird ein Rechtsanwalt eingeschaltet, so hat der Betroffene in der Regel auf die Anhörung persönlich gar nicht mehr zu reagieren.

Die Online Akte hat jedoch noch den Vorteil, dass anhand dieser Kurzinformation eine Vorabeinschätzung der Messung für Rechtsanwälte möglich ist. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht sind mit den Messstellen im Land Brandenburg sehr vertraut. Diese verfügen neben den Ortskenntnissen, über vertiefte Kenntnisse der Messgerätetechnik und über die Eigenarten der Messstellen. Durch eine Vielzahl von Bußgeldverfahren sind die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner durchaus in der Lage, Erfolgsaussichten frühzeitig abschätzen zu können und somit für und mit dem Mandanten das angestrebte Ziel zu erreichen.

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

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 Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner